Aktuelles rund ums Auto !

Unzureichende Sicherung

Die Chance eines angeschnallten Autoinsassen, einen Unfall zu überleben ist um 45 Prozent höher als die eines unangeschnallten Mitfahrers. Angesichts dieser Tatsache wundert es, dass die Gurtmuffel noch immer nicht von deutschen Straßen verschwunden sind. Immer noch verzichten rund acht Prozent der Autofahrer in Deutschland Innerhorts auf dieses Überlebensmittel. Um das Leben der mitfahrenden Kinder optimal zu schützen, müssen diese in speziellen Kindersitzen angeschnallt werden. Obwohl das einleuchtend ist, sieht die Realität anders aus: Mehr als die Hälfte der Kinder über sechs Jahre ist unzureichend oder gar nicht gesichert. Auf deutschen Straßen wird jeden zweiten Tag ein Kind im Straßenverkehr getötet.
 

Freie Reifenmarkenwahl.

Auch wenn es in den Kfz.-Papieren anders steht: Jeder Autofahrer kann beim Reifenkauf zu seiner Wunschmarke greifen.

Hat der Hersteller dennoch eine sogenannte Fabrikatsbindung eingetragen, so ist sie für Autos ungültig und nicht bindend. Das geht laut TÜV Süddeutschland aus einem Beschluss der europäischen Kommission hervor, die Fabrikatsbindung ist nur noch als Empfehlung anzusehen. Aber wie könnte es anders sein, es gibt Ausnahmen: Für Zweiräder bleibt die Markenbindung vorerst bestehen, bei Autos, bei denen es um die Einstufung in der Kfz.-Steuer geht, ebenfalls (Beispiel: die Bereifung des Dreiliter-Lupo). Und auch bei "besonders schnellen Wagen" bleibt die Reifenbindung. Diese schwammige Formulierung kann im Falle eines Unfalls zu Schwierigkeiten mit der Versicherung führen. Urteile hierzu existieren noch nicht. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk rät deshalb, ab dem Geschwindigkeitsindex V bei den vom Hersteller freigegebenen Reifen zu bleiben.
 

Haftpflicht reguliert nicht


Bei Kollisionen zwischen Autos eines Haushalts!

Sind Autos eines Haushaltes auf ein und dieselbe Person versichert, kommt die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall der Wagen untereinander nicht auf.

Die Versicherung reguliert bei keinem der beteiligten Wagen den Schaden. Diese Regel gilt auch, wenn eines der Fahrzeuge von einem Freund oder Bekannten gefahren wird. Dies gilt ebenfalls, wenn die Verträge bei verschiedenen Versicherungsgesell- schaften bestehen. Nicht einmal Schäden, die z.B. beim Rangieren vor dem Haus entstehen, sind versichert. Rund sieben Millionen Haushalte in Deutschland haben zwei oder mehr Fahrzeuge. Um vor Problemen geschützt zu sein, sollte bei gemeinsamen Ausfahrten ein möglichst großer Sicherheitsabstand zwischen den Familienfahrzeugen eingehalten werden. Um die Risiken ganz auszuschließen, muss aber entweder auf die finanziellen Vorteile der Zweitwagen- regelung verzichtet oder aber eine Vollkaskoversicherung für alle Wagen abgeschlossen werden.         
 

Welche Unfallschäden muss ich beim Verkauf  meines Autos angeben? Zählt da auch schon ein Lackkratzer?

Grundsätzlich sollten Sie beim Autokauf jeden bekannten Unfallschaden angeben, um eventuellen Regreßansprüchen von Seiten des Käufers vorzubeugen. Denn es gibt keine genaue juristische Wertgrenze. Nicht erwähnt werden müssen aber in der Regel geringfügige Blechschäden, Lackkratzer und andere "Schönheitsfehler" .   
    

Spielräume nach dem Verfall des Rabattgesetzes / Um Auto-Preis feilschen!


Wer ein neues Auto kauft kann nach dem Fall des fast 70 Jahre alten Rabattgesetzes um den Preis feilschen.

Wie der Autoclub ADAC, München, erläutert, sind dann bislang verbotene Extrabonbons und wertvolles Zubehör wie Winterreifen, Dachboxen oder Schonbezüge für die Autositze als "Werbegeschenk" durchaus drin.

Auch der Preis bietet nach Einschätzung des ADAC künftig viel mehr Verhandlungsspielraum. Beim Tauziehen um Prozente und Extraausstattungen könne sich der Verkäufer künftig nicht mehr auf die strengen Bestimmungen des veralteten Rabattgesetzes und die Zugabeverordnung hinausreden. Jeder Autohändler sei frei in der Preisgestaltung. Der Konkurrenzkampf werde viele Händler dazu zwingen ihr Angebot durch Nachlässe und Zusatzleistungen attraktiv zu machen, so der Autoclub. Dies gelte für Neuwagen wie auch für gebrauchte Fahrzeuge.

Bei Second-Hand-Wagen sei es beispielsweise sogar denkbar, dass der Käufer als Dreingabe eine mehrjährige Gebrauchtwagengarantie erhalte - wenn er gut genug feilsche.